FAQ – Finanzen der SG Murgtal Panthers
Allgemeine Fragen
- Wer ist für die Finanzen der SG Murgtal Panthers verantwortlich?
Die finanzielle Gesamtverantwortung liegt beim Vorstand des TBR bzw. dem/der Finanzverantwortlichen (Kassenwart/in). Die zentrale Geschäftsstelle TBR übernimmt die operative Abwicklung. Die AG Finanzen betreuet die Nahstelle zwischen SG und TBR. - Welche Aufgaben hat die Geschäftsstelle im Finanzbereich?
Die Geschäftsstelle führt operative Tätigkeiten aus, insbesondere:
- Durchführung von Überweisungen
- Verwaltung von Rechnungen
- Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben
- Kommunikation mit externen Partnern zu finanziellen Themen
Die Kommunikation mit Mitgliedern zu finanziellen Themen übernimmt die AG Finanzen
Mitgliedsbeiträge
- Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?
Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt und ist auf der Vereinswebsite oder über die Geschäftsstelle der Stammvereine einsehbar. - Wann werden Mitgliedsbeiträge fällig?
In der Regel jährlich oder halbjährlich, abhängig von der Beitragsordnung. - Wie erfolgt die Zahlung der Mitgliedsbeiträge?
Per SEPA-Lastschrift oder Überweisung auf das offizielle Vereinskonto. - Was passiert bei ausbleibender Zahlung?
Die Geschäftsstelle versendet Zahlungserinnerungen. Bei längerer Nichtzahlung können Mahngebühren oder sportliche Konsequenzen folgen.
Rechnungen und Erstattungen
- Wie reiche ich eine Rechnung zur Erstattung ein?
Rechnungen müssen vollständig und nachvollziehbar bei der Geschäftsstelle eingereicht werden (digital oder in Papierform). Beträge > 50 EUR sind im Vorhinein mit der AG Finanzen zu besprechen. Siehe Dokument „Freigabeprozess_Bestellungen“ in seiner jeweils aktuellen Form - Wer prüft die eingereichten Rechnungen?
Die fachliche Prüfung erfolgt durch den zuständigen Bereich (z. B. Trainer, Abteilungsleitung), die finale Überweisung erfolgt durch die Geschäftsstelle. - Wann erfolgt die Auszahlung von Erstattungen?
Nach Prüfung und Freigabe erfolgt die Überweisung durch die Geschäftsstelle in der Regel innerhalb weniger Werktage. - Welche Angaben müssen für eine Erstattung vorliegen?
- Name des Antragstellers
- Bankverbindung (IBAN)
- Verwendungszweck
- Originalbeleg/Rechnung
Überweisungen und Zahlungsverkehr
- Wer darf Überweisungen veranlassen?
Überweisungen werden ausschließlich durch die Geschäftsstelle durchgeführt – basierend auf genehmigten Anweisungen. - Wie lange dauern Überweisungen?
Nach Freigabe werden Überweisungen zeitnah ausgeführt, üblicherweise innerhalb von 1–3 Werktagen.
Sponsoring und Einnahmen
- Wie werden Sponsorengelder verwaltet?
Alle Sponsoreneinnahmen werden zentral über die Werbeagentur GBR verwaltet - Wer stellt Rechnungen an Sponsoren aus?
Die Werbeagentur GBR erstellt und versendet Sponsorenrechnungen auf Basis der vereinbarten Leistungen.
Transparenz und Kontrolle
- Wie wird die finanzielle Transparenz sichergestellt?
Durch regelmäßige Berichte an die SG Leitung und den SGH Ausschuss, Kassenprüfungen der Stammvereine und die Dokumentation aller Buchungen durch die Geschäftsstellen. - Wer prüft die Finanzen des Vereins?
Gewählte Kassenprüfer kontrollieren regelmäßig die ordnungsgemäße Führung der Finanzen. Zusätzliche fachliche Unterstützung erfolgt durch einen vom TBR beauftragten externen Steuerberater
Sonstiges
- An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
An die Geschäftsstelle TBR, die SG Leitung oder Mitglieder der AG Finanzen - Gibt es Fristen für die Einreichung von Belegen?
Ja, Belege sollten zeitnah, spätestens jedoch innerhalb 30 Tage eingereicht werden. - Können Barauslagen erstattet werden?
Ja, sofern sie genehmigt und durch Belege nachgewiesen sind.
Richtlinie zur Kostenübernahme – SG Murgtal Panthers
- Grundsatz
Die SG Murgtal Panthers unterstützt Maßnahmen, die den sportlichen Erfolg, die Qualifikation der Mitglieder sowie den Teamzusammenhalt fördern. Kostenübernahmen erfolgen zweckgebunden, angemessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die zentrale Geschäftsstelle übernimmt die operative Abwicklung (z. B. Überweisungen), basierend auf genehmigten Anträgen.
- Förderfähige Maßnahmen
2.1 Fortbildungen und Seminare
(z. B. Trainerlizenzen, Schiedsrichterlehrgänge)
- Voraussetzung:
- Vorherige Genehmigung durch die sportliche Leitung und den Finanzverantwortlichen
- Nachweis der Teilnahme
- Kostenübernahme:
- Bis zu 100 % der Teilnahmegebühren
- Bindungsregel (optional, empfohlen):
- Bei höherwertigen Ausbildungen Verpflichtung, dem Verein für mind. 1–2 Jahre zur Verfügung zu stehen
- Bei vorzeitigem Austritt anteilige Rückzahlung
2.2 Trainingslager / Trainingstage
- Voraussetzung:
- Einreichung eines Budgets und Genehmigung vor Durchführung
- Kostenübernahme:
- Zuschuss durch den Verein (15 Euro pro Person)
- Eigenanteil der Teilnehmenden möglich und erwünscht
2.3 Meisterschafts-T-Shirts / Teamkleidung
- Voraussetzung:
- Sportlicher Erfolg (z. B. Meisterschaft, Aufstieg)
- Kostenübernahme:
- anteilige Übernahme (50% der Kosten)
- Einheitliche Bestellung über den Verein
2.4 Saisonabschlussfeiern
- Voraussetzung:
- Mannschaftsinterne Organisation mit vorheriger Abstimmung
- Kostenübernahme:
- Fester Zuschuss pro Team (100 € für Verpflegung)
- Keine vollständige Kostenübernahme (Eigenanteil bleibt Standard)
2.5 Hüttenaufenthalte
- Voraussetzung:
- Mannschaftsinterne Organisation mit vorheriger Abstimmung
- Kostenübernahme:
- Fester Zuschuss pro Team (100 € für Verpflegung)
- Die Mietkosten für die Unterkunft werden übernommen
- Keine vollständige Kostenübernahme (Eigenanteil bleibt Standard)
2.6 Sonstige Maßnahmen
(z. B. Teamevents, Workshops, Präventionsmaßnahmen)
- Einzelfallentscheidung durch Vorstand/Finanzverantwortliche
- Orientierung an Nutzen für Verein und Budgetlage
- Antrags- und Genehmigungsprozess
- Antragstellung vor Maßnahme
- Durch Trainer/in oder Verantwortliche
- Mit kurzer Beschreibung, Kostenübersicht und Teilnehmerliste
- Prüfung und Freigabe
- Sportliche Bewertung (z. B. Abteilungsleitung)
- Finanzielle Freigabe (Finanzverantwortliche/r)
- Abwicklung über Geschäftsstelle
- Nach Freigabe:
- Direkte Zahlung durch Geschäftsstelle oder
- Erstattung nach Einreichen der Belege
- Nach Freigabe:
- Abrechnung
- Einreichung aller Belege innerhalb von 30 Tagen nach Maßnahme
- Auszahlung ausschließlich per Überweisung durch die Geschäftsstelle
- Unvollständige oder verspätete Anträge können abgelehnt werden
Ergänzung: Verbrauchsmaterial im Spiel- und Trainingsbetrieb
2.6 Medizinisches Verbrauchsmaterial
(z. B. Tape, Eisspray, Kühlpacks, Bandagen für den kurzfristigen Einsatz)
Grundsatz:
Die SG Murgtal Panthers stellt die medizinische Grundversorgung im Trainings- und Spielbetrieb sicher.
Kostenübernahme:
- 100 % Kostenübernahme für standardmäßiges Verbrauchsmaterial
- Beschaffung erfolgt zentral über die Geschäftsstelle oder durch autorisierte Personen (z. B. Trainer, Betreuer)
Organisation & Beschaffung:
- Teams melden ihren Bedarf regelmäßig (z. B. monatlich oder vor Saisonbeginn)
- Sammelbestellungen werden bevorzugt (Kosteneffizienz)
- Lagerung zentral oder dezentral bei den Teams möglich
Einschränkungen:
- Keine Übernahme für individuelle, dauerhafte medizinische Hilfsmittel (z. B. persönliche Orthesen)
- Missbrauch oder übermäßiger Verbrauch kann zu Einschränkungen führen
2.7 Verbrauchsmaterial für den Spielbetrieb
(z. B. Harz, Bälle, Trainingshilfen mit Verschleißcharakter)
- a) Harz
Kostenübernahme:
- Wird durch die harzenden Mannschaften beschafft und bezahlt
Regelung:
- Bestellt über die Materialverantwortlichen der Mannschaften
- Ausgabe mengenmäßig orientiert am Bedarf (Training + Spielbetrieb)
- b) Bälle
Kostenübernahme:
- Grundausstattung wird vollständig vom Verein gestellt
Regelung:
- Jede Mannschaft erhält zu Saisonbeginn eine definierte Anzahl an Trainings- und Spielbällen
- Ersatzbeschaffungen bei normalem Verschleiß werden übernommen
Einschränkungen:
- Bei Verlust oder unsachgemäßer Nutzung kann die Mannschaft bzw. verantwortliche Person anteilig beteiligt werden
- c) Sonstiges Verbrauchsmaterial
(z. B. Markierungshütchen, Griffsprays, Reinigungsmittel für Harz)
Kostenübernahme:
- Nach vorheriger Genehmigung
- In der Regel 100 % bei nachgewiesenem Bedarf für den Trainings- und Spielbetrieb
- Prozess für Verbrauchsmaterial
Bedarfsmeldung:
- Erfolgt durch Trainer/Betreuer an die Geschäftsstelle oder Materialverantwortlichen
Genehmigung:
- Standardmaterial im Rahmen des Budgets gilt als vorab genehmigt
- Außergewöhnlicher Bedarf muss einzeln freigegeben werden
Beschaffung:
- Grundsätzlich über die Geschäftsstelle (zentrale Bestellung)
- Alternativ: Erstattung bei vorheriger Freigabe und Vorlage der Belege
- Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Sorgsamer Umgang mit Materialien wird erwartet
- Wiederverwendbare Alternativen sind zu bevorzugen, wo sinnvoll
- Preisvergleiche und Rahmenverträge werden angestrebt
Wesentliche Anschriften
Geschäftsstelle Turnerbund Bad Rotenfels 1891 e.V.
MURGTAL PANTHERS
Langäckerweg 9
76571 Gaggenau
Konto Nummer SG Murgtal Panthers
Sparkasse Baden-Baden Gaggenau
IBAN- Nr. DE 35 6625 0030 0030 4498 70
BIC: SOLADES1BAD
UST ID Nummer TBR: DE 144 022 438
Werbeagentur GdbR
Volksbank pur
BLZ 6619 0000
IBAN NR DE91 6619 0000 0020079410
BIC GENODE61KA1
Referenz: Abteilung Handball